Welche Schritte sind nun notwendig, damit Sie Ihre Kosten von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung und von Ihrer privaten Zusatzkrankenversicherung rückerstattet bekommen?

1. Holen Sie sich bei Ihrem Arzt eine ärztliche Verordnung.
2. Diese Verordnung muss vor Beginn der Therapie von Ihrem Versicherungsträger chefärztlich
    bewilligt werden.
3. Vereinbaren Sie Ihre Termine für Ihre Heiltherapien mit Ihrer Heilmasseurin.
4. Nach Beendigung der Therapie bezahlen Sie Ihr Massage-Honorar und lassen sich
    die Honorarnote geben.
5. Kopieren Sie sich die Honorarnote und reichen Sie diese bei Ihrer gesetzlichen
    Krankenversicherung (GKK,SVA,BVA,SVB,etc. ) ein und geben Sie Ihre Bankverbindung für
    die Überweisung der Kostenrückerstattung bekannt.
6. Sie erhalten ein Schreiben von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung über die Höhe der
    Kostenerstattung und diese überweist Ihnen dann den Betrag auf Ihr Bankkonto.
7. Dieses Schreiben senden Sie dann Ihrer privaten Zusatzkrankenversicherung mit der Bitte um
    Erstattung der Differenz.
Vorsicht: Falls die Zuweisung nicht vor Behandlungsbeginn bewilligt wurde,
erfolgt keine Rückerstattung durch die Krankenkasse.